Führerscheinklasse C
Kraftfahrzeuge (außer A1, A2, A)über 3500 kg
bis 8 Personen außer dem Fahrer
auch mit Anhänger
bis 750 kg
Allgemeine Informationen
Mindestalter: 21 Jahre bzw. 18 Jahre
mit „Grundqualifikation BKF“ - bei Ausbildung „Berufskraftfahrer“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbarer Beruf
Voraussetzung: B
Schließt ein: C1
Unter 21 Jahren bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung.