Führerscheinklasse: A - über 35kW - ab 20 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen)über 45 km/h
über 50cm³
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
über 45 km/h
über 50 cm³
über 15 kW
Mindestalter:
24 Jahre: Krafträder bei Direktzugang
21 Jahre: dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW
20 Jahre: Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2
Schließt ein: AM, A1, A2
Bei zwei Jahren Vorbesitz von Klasse A2 lediglich praktische Prüfung.